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Converia Pay einrichten: Überblick, Kosten und Voraussetzungen

Erfahren Sie, warum Converia Pay einmalig eingerichtet wird, welche Rolle secupay übernimmt und welche Kosten und Nachweise für den KYC-Prozess relevant sind.

Mit Converia Pay verwalten Sie Zahlungen Ihrer Veranstaltungsteilnehmer zuverlässig und sicher. Damit Teilnehmerzahlungen angenommen und regelmäßig an Ihre Organisation ausgeschüttet werden können, ist vor dem Start eine einmalige Einrichtung erforderlich.


Überblick

Converia Pay basiert auf der Zahlungsabwicklung über die secupay AG. secupay ist ein BaFin-zertifizierter Zahlungsdienstleister mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden.

Die Einrichtung stellt sicher, dass Ihre Organisation für die Zahlungsabwicklung korrekt identifiziert wird. Dieser Prozess wird als Know-Your-Customer-Prozess, kurz KYC, bezeichnet.

📥Download secupay-Dokumente (Converia-Nextcloud): https://x.converia.de/index.php/s/9ZsD2ygLWN4o5X9

Nach erfolgreicher Freigabe durch secupay kann die Teilnehmeranmeldung in Converia starten.


Warum ist die Einrichtung notwendig?

Wenn ein Dritter für Ihre Organisation Teilnehmerzahlungen annimmt und ausschüttet, handelt es sich um Finanztransfergeschäfte nach § 1 Abs. 6 ZAG.

Solche Zahlungsdienste dürfen nur von entsprechend zertifizierten Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden. Bei Converia Pay übernimmt diese Rolle die secupay AG.

Für Ihre Organisation bedeutet das:

  • Teilnehmergelder werden über einen zertifizierten Zahlungsdienstleister abgewickelt.

  • Die Gelder sind auf einem Treuhandkonto vor Insolvenz geschützt.

  • Die Gelder bleiben stets Eigentum Ihrer Organisation.

  • Die Auszahlung erfolgt automatisch und regelmäßig.


Wie oft ist die Einrichtung erforderlich?

Die Einrichtung ist nur einmal für die gesamte Organisation erforderlich.

Voraussetzung ist, dass eine zeichnungs- oder vertretungsberechtigte Person unterzeichnet oder eine nachweislich bevollmächtigte Person für die Organisation handelt.


Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Rechtsform Ihrer Organisation ab.

Je nach Rechtsform können zum Beispiel folgende Unterlagen relevant sein:

  • Servicevereinbarung

  • Vollmacht

  • Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Handelsregisterauszug

  • Vereinsregisterauszug

  • Transparenzregisterauszug

  • Gesellschafterliste

  • Satzung

  • Formular „Wirtschaftlich Berechtigte“

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Organisationstyp. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts, GmbHs, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereine und Stiftungen gibt es jeweils eigene Anleitungen.


Müssen Ausweiskopien eingereicht werden?

Nein. Ausweiskopien halten Sie nur zur Identifizierung per BankIdent bereit.


Was kostet die Einrichtung?

Für die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung im Rahmen des KYC-Prozesses fällt eine einmalige Gebühr von 25,00 € an.


Wie läuft die Einrichtung grundsätzlich ab?

Der genaue Ablauf hängt von der Rechtsform Ihrer Organisation ab. Grundsätzlich umfasst die Einrichtung folgende Schritte:

  1. Die passenden Dokumente und Nachweise für die jeweilige Rechtsform vorbereiten.

  2. Die Servicevereinbarung ausfüllen und unterzeichnen lassen.

  3. Bei Bedarf weitere Nachweise oder Vollmachten ergänzen.

  4. Die gegenüber secupay auftretende Person durchläuft den KYC-Prozess.

  5. Die ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen werden an die aktuelle Converia-Ansprechperson übermittelt.

  6. Nach Freigabe durch secupay kann die Teilnehmeranmeldung in Converia starten.


Weiterführende Links


Gut zu wissen

  • Die Einrichtung erfolgt einmalig für die Organisation, nicht für jede einzelne Veranstaltung.

  • Die Anforderungen an Unterlagen und Nachweise richten sich nach der Rechtsform.

  • Ausweiskopien werden nur für BankIdent bereitgehalten und nicht mit den Unterlagen eingereicht.

  • Nach der Freigabe durch secupay kann Converia Pay für die Teilnehmeranmeldung genutzt werden.

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