Überblick
Unter bestimmten Umständen können in Converia Reverse-Charge-Rechnungen ausgestellt werden. Dazu ist eine Einrichtung im Backoffice erforderlich. Im Buchungsprozess (Frontend) ändern sich Eingaben und Preisdarstellung, und anschließend müssen Reverse-Charge-Rechnungen im Backoffice geprüft und freigegeben werden.
Voraussetzungen
Das Systemmodul Reverse-Charge-Verfahren ist durch das Converia-Team im Superadmin-Bereich freigeschaltet.
Für die Konferenz ist die Umsatzsteuer und das Land eingetragen.
Konfiguration / Vorgehen
Richten Sie Reverse Charge im Backoffice ein (Aktivierung, Basisdaten, Leistungsarten/Pakete, Vorlagen/Hinweise).
Prüfen Sie die Auswirkungen im Frontend (zusätzliche Abfrage, Warenkorb-/Übersichtsdarstellung, Hinweis bei Abschluss).
Verifizieren und verwalten Sie Reverse-Charge-Rechnungen im Backoffice (Verifikationsmodus, Rechnungsprüfung, Freigabe).
Hinweise
Rechtlicher Hinweis: Aufgrund von EU-Richtlinien kann die Zulässigkeit von Reverse Charge für eine Konferenzteilnahme angezweifelt werden. Converia darf hierzu keine Rechtsberatung leisten.
Weiterführende Artikel
Reverse-Charge einrichten
Reverse-Charge im Frontend
Reverse-Charge im Backoffice
