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Reverse-Charge im Backoffice

Dieser Artikel beschreibt, wie Reverse-Charge-Rechnungen im Backoffice verifiziert, geprüft, freigegeben und bei Änderungen erneut bewertet werden.

Verfasst von André Tripp
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Überblick

Nach Reverse-Charge-Buchungen im Frontend müssen Rechnungen im Backoffice geprüft und freigegeben werden. Converia unterstützt dabei mit Verifikationslisten, Massenaktionen (unter Bedingungen) und einer Onlineprüfung für EU-Rechnungen.


Voraussetzungen

  • Reverse Charge ist für die Konferenz aktiviert und es liegen zu prüfende Rechnungen vor.

  • Zugriff auf Verwaltung → Anmeldung → Rechnungen


Konfiguration / Vorgehen

  1. Prüfen Sie den Hinweis im Dashboard: Es wird angezeigt, wenn eine Rechnungsprüfung notwendig ist (roter Hinweis in der Teilnehmenden-Box).

  2. Öffnen Sie den Verifikationsmodus: Über das Dashboard gelangen Sie direkt auf die gefilterte Rechnungsliste im Verifikationsmodus (auch über die Rechnungsliste erreichbar, sofern zu prüfende Rechnungen vorliegen).

  3. Nutzen Sie bei Bedarf die Massenaktion „Rechnung verifizieren – Freigabe-E-Mail senden“:

    1. Markieren Sie die gewünschten Rechnungen.

    2. Wählen Sie „Rechnung verifizieren – Freigabe-E-Mail senden“.

    3. Führen Sie die Aktion aus.

  4. Beachten Sie die Einschränkung der Massenaktion: Sie ist ausschließlich für Rechnungen aus Drittländern möglich, die bereits einen Nachweis der Unternehmereigenschaft eingebracht haben. EU-Rechnungen müssen in den Rechnungsdetails im Bereich Rechnungsprüfung geprüft und verifiziert werden.

  5. Führen Sie für EU-Rechnungen die Rechnungsprüfung in den Rechnungsdetails durch: Onlineprüfung von Umsatzsteuernummer, Land und Firmenanschrift; das Ergebnis wird farblich markiert und als Hinweis ausgegeben.

  6. Filtern Sie weiterhin offene Fälle: Rechnungen, die nicht freigegeben werden, können über den passenden Filter weiterhin nach Rechnungsprüfung gefiltert werden (Einzelfälle ändern und Teilnehmende informieren).

  7. Wenn Sie eine Rechnung manuell im Backoffice anlegen, beachten Sie zusätzlich:

    • Aktivieren Sie die Checkbox „Umsatzsteuerlast umkehrbar“.

    • Erfassen Sie alle relevanten Rechnungsadressinformationen (Firma, USt-IdNr., Land), damit das System entscheiden kann, ob Umsatzsteuerlastumkehr vorliegt.

    • Beim Setzen der Checkbox erfolgt Prüfung und Freigabe im Hintergrund; nur wenn der externe Validierungsservice nicht verfügbar ist, wird die Rechnung als gesperrt markiert.

  8. Beachten Sie die Auswirkungen von Rechnungsbearbeitung: Jede Adressänderung oder das Setzen/Entfernen von „Umsatzsteuerlast umkehrbar“ führt zu einer Neuevaluierung inkl. möglicher Änderung von umsatzsteuerrelevanten Paketen und der Rechnungssumme; eine Meldung weist auf die Änderung und die Pflicht zur manuellen Prüfung hin.

  9. Berücksichtigen Sie Paketbuchungen im Backoffice: Beim Bearbeiten/Hinzufügen neuer Pakete werden (sofern keine manuelle Preis-/Steuereingabe erfolgt) die aktuell geltenden Umsatzsteuerlasteinstellungen der Rechnung berücksichtigt.

  10. Prüfen Sie das Rechnungsdokument: Für Reverse-Charge-Pakete werden Beträge ohne Umsatzsteuer ausgegeben – mit einem im Backoffice bearbeitbaren Hinweis zur Umkehr der Umsatzsteuerlast.


Hinweise

Achtung: Die Freigabe der Rechnung liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Converia kann keine rechtsverbindliche Aussage über die Richtigkeit machen.

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