Überblick
Reverse Charge (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) kann unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass Teilnehmende von der Bezahlung der Umsatzsteuer befreit werden. Ob Reverse Charge anwendbar ist, hängt u.a. vom Veranstaltungsland, dem Land der Teilnehmenden, der Event-Art sowie dem Vorliegen gültiger Umsatzsteuer-IDs ab.
Voraussetzungen
Systemmodul Reverse-Charge-Verfahren ist durch Converia-Team freigeschaltet.
Für die Konferenz ist die Umsatzsteuer und das Land eingetragen.
Für die betroffenen Leistungsarten ist die Option Reverse-Charge-fähig verfügbar und kann aktiviert werden.
Konfiguration / Vorgehen
Lassen Sie das Systemmodul Reverse-Charge-Verfahren vom Converia-Team freischalten (Superadmin-Bereich).
Öffnen Sie Konfiguration → Anmeldung → Konfiguration und aktivieren Sie das Reverse-Charge-Verfahren (standardmäßig deaktiviert).
Tragen Sie zur Aktivierung die gültige USt-IdNr. sowie das Land der veranstaltenden Stelle ein.
Aktivieren Sie für relevante Leistungsarten die Konfiguration Reverse-Charge-fähig unter Administration → Buchhaltung → Leistungsarten.
Prüfen Sie die allgemeinen Einstellungen (eigene USt-IdNr., Land): Diese Daten werden verwendet, um Rechnungsland der Teilnehmenden und Land der veranstaltenden Stelle zu vergleichen; das Veranstaltungsland wird explizit angegeben, da es von Kontaktadressen abweichen kann.
Passen Sie die benötigten E-Mail-Vorlagen an (sofern erforderlich).
E-Mail-Vorlage „Ungeprüft“: Geht an die veranstaltende Stelle (Registrierungskontakt), wenn Teilnehmende im Frontend eine Reverse-Charge-relevante Buchung abschließen; ersetzt die Standard-Rechnungsmail. Teilnehmende erhalten zu diesem Zeitpunkt keine Rechnungsmail, sondern einen Hinweis im Anmeldeinterface.
E-Mail-Vorlage „Geprüft“: Wird im Freigabeworkflow im Rechnungsmodul versendet; geht an Teilnehmende und enthält den Link zur Rechnung.
Pflegen Sie Steuerhinweise, die in den Fußnoten der Rechnung und in der Registrierungsübersicht angezeigt werden.
Prüfen Sie die Paketeinrichtung:
In der Regel bestimmt die Leistungsart, ob eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft möglich ist (Voraussetzung: Leistungsart ist Reverse-Charge-fähig konfiguriert).
Zusätzlich können Sie auf Paketebene abweichend festlegen, dass Reverse Charge nicht möglich sein soll.
Öffnen Sie Konfiguration → Anmeldung → Angebotswizard → Erweiterte Paketkonfiguration, wählen Sie eine Angebotskategorie, öffnen Sie Paket-Details und setzen Sie im Dropdown „Umsatzsteuerlast umkehrbar“ eine der Optionen: „Wie Leistungsart“, „Ja“, „Nein“.
Hinweise
Die Mehrwertsteuerbehandlung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist für EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz verfügbar; für die Schweiz gelten gesonderte Bedingungen.
Ob bei einzelnen Paketen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anwendbar ist, können Veranstaltende i.d.R bei der Buchhaltung oder der Steuerberatung erfragen.
Die Vorlagen für Steuerhinweise sind Vorschläge ohne Rechtsverbindlichkeit. Klären Sie Verbindlichkeit bei entsprechenden Stellen.
Rechtlicher Hinweis: Aufgrund von EU-Richtlinien kann die Zulässigkeit von Reverse Charge für eine Konferenzteilnahme angezweifelt werden. Converia darf hierzu keine Rechtsberatung leisten.
