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Reverse-Charge im Frontend

Dieser Artikel beschreibt, welche Änderungen sich im Buchungsprozess (Frontend) ergeben, wenn das Reverse-Charge-Verfahren aktiviert ist.

Verfasst von André Tripp
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Überblick

Bei aktiviertem Reverse-Charge-Verfahren erweitert sich der Buchungsprozess um zusätzliche Eingaben und eine abweichende Preis-/Steuerdarstellung, bis die umsatzsteuerliche Behandlung anhand der Rechnungsdaten ermittelt werden kann.


Voraussetzungen

  • Reverse Charge ist für die Konferenz aktiviert und eingerichtet.


Konfiguration / Vorgehen

  1. In Schritt 1 der Anmeldung erscheint eine zusätzliche Abfrage: Privatperson oder Geschäftskund:in (Rechnungsempfänger:in).

  2. Nur bei Auswahl Geschäftskund:in kommt eine Umkehr der Umsatzsteuerlast in Betracht. Bei Privatperson läuft die Anmeldung anschließend wie ohne Reverse Charge weiter.

  3. Beachten Sie das Gutscheinverhalten bei absoluten Paket- und Kategorie-Rabatten: Diese Rabatte werden als Rabatt auf das Brutto verstanden; erst danach wird aus dem verbleibenden Betrag der Nettobetrag ermittelt.

  4. Wenn in Schritt 1 Geschäftskund:in gewählt wurde, erfolgen Ausgaben im Warenkorb auf Basis des errechneten Nettowerts; zusätzlich erscheint ein Hinweis, dass Preise zzgl. gesetzlicher USt. zu verstehen sind.

  5. Firma ist für Geschäftskund:innen zwingend erforderlich. Für Geschäftskund:innen aus dem europäischen Ausland muss die USt-IdNr. in der Rechnungsadresse angegeben werden.

  6. Nach Eingabe von Rechnungsland, Firmenname und Umsatzsteuernummer wird entschieden, ob Reverse Charge für die Rechnung anzuwenden ist – basierend auf Backoffice-Einstellungen (z.B. Veranstaltungsland, Umkehrbarkeit auf Paketebene).

  7. Nachträgliche Änderungen an relevanten Faktoren führen zu einer Neubewertung der Umkehrbarkeit der Umsatzsteuerlast.

  8. Die Rechnungsadresse wird als separate Adresse gespeichert; nachträgliche Änderungen an der persönlichen Adresse haben keine Auswirkung mehr auf die Rechnung.

  9. Die Buchungsübersicht ist immer eine Bruttodarstellung; nachdem die Prüfung erfolgt ist, werden Beträge mit korrekten Steuerbeträgen ausgegeben. Reverse-Charge-Pakete werden ohne Steueraufschlag und mit Steuerhinweis angezeigt; Pakete mit ausgeschlossenem Reverse Charge wie gewohnt mit Umsatzsteuerausweis.

  10. Bei Abschluss der Buchung wird das Rechnungsdokument nicht wie gewohnt angezeigt; stattdessen erscheint ein Hinweis, dass die Rechnung nach Prüfung der Angaben zur Umsatzsteuerumkehr bereitgestellt wird. Gleichzeitig wird eine Prüf-Mail an die veranstaltende Stelle gesendet.


Hinweise

  • Absolute Paket- und Kategorie-Rabatte im Zusammenspiel mit Reverse Charge sollten nur mit äußerster Vorsicht eingesetzt werden (Auswirkung auf Netto-/Brutto-Berechnung).

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