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Virtual Venue: Poster – Anforderungen an PDF-Dateien

Dieser Artikel beschreibt die Anforderungen an Poster-PDFs und wie Sie die Darstellung vorab prüfen.

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Verfasst von André Tripp
Diese Woche aktualisiert

Überblick

Poster sollen ausschließlich als PDF bereitgestellt werden (mehrseitig möglich). Damit Inhalte im PDF-Viewer der Virtual Venue unverfälscht angezeigt werden, gelten bestimmte Format- und Inhaltsanforderungen.


Voraussetzungen

  • Sie erstellen oder erhalten ein Poster als PDF-Datei.

  • Sie können die PDF-Datei vor dem Upload prüfen.


Konfiguration / Vorgehen

  1. Stellen Sie das Poster ausschließlich als PDF bereit (mehrseitige Poster sind möglich).

  2. Speichern Sie das Dokument im PDF/A-Format.

  3. Achten Sie auf das Dateigrößenlimit: max. 25 MB pro Poster.

  4. Vermeiden Sie nicht unterstützte Inhalte: keine interaktiven Inhalte, Formulare, Videos, Navigation, Blend Mode, Patterns oder Gradients.

  5. Verwenden Sie keine ICC-Farbprofile.

  6. Nutzen Sie das Poster als Vektor-Dokument (primär Text; Bilder als JPEG/GIF/PNG einbetten; Tabellen/Listen sind möglich).

  7. Stellen Sie sicher, dass alle Seiten das gleiche Seitenformat und die gleiche Größe haben und keine Doppelseiten verwendet werden.

  8. Betten Sie alle Schriften vollständig ein (geschützte Schriften sind nicht zulässig).

  9. Entfernen Sie Verschlüsselung/Passwortschutz (nicht zulässig).

  10. Optional (empfohlen): Legen Sie Poster im Querformat an, um die Darstellung in der Virtual Venue zu verbessern.

  11. Validieren Sie die Darstellung: Öffnen Sie die PDF in Mozilla Firefox (aktuellste Version) und prüfen Sie Layout/Schriften/Grafiken; die Anzeige-Technologie ist ein gutes Indiz für die Darstellung im verwendeten PDF-Viewer.


Hinweise

  • Weitere Anforderungen können zusätzlich durch die Veranstaltenden vorgegeben werden.

  • Alternativ können Online-PDF-Validatoren genutzt werden, um z.B. den PDF/A-Standard zu prüfen.


FAQs

Darf mein Poster passwortgeschützt sein?

Nein. Verschlüsselung oder Passwortschutz sind nicht zulässig.

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