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Überweisungen aus dem Ausland (Nicht-EU-Länder, Drittländer)

Dieser Artikel beschreibt, was Sie beachten sollten, wenn Sie in Ihrer Veranstaltung die Zahlungsart Überweisung aktivieren und diese Zahlungsart nicht auf ein oder mehrere Länder eingeschränkt ist.

Überblick

Wenn Sie in Ihrer Veranstaltung die Zahlungsart Überweisung aktivieren und diese nicht auf bestimmte Länder begrenzen, können Teilnehmende Rechnungen auch per Auslandsüberweisung bezahlen. Dabei ist wichtig, dass der vollständige Rechnungsbetrag eingeht. Bankgebühren, Wechselkurskosten oder Abzüge durch zwischengeschaltete Banken können dazu führen, dass ein geringerer Betrag eingeht. In diesem Fall bleibt die Rechnung in Höhe der Differenz offen.


Voraussetzungen

  • In der Veranstaltung ist die Zahlungsart Überweisung aktiviert.

  • Die Zahlungsart Überweisung ist nicht auf ein oder mehrere EU-Länder (SEPA-/EWR-Zahlungen) eingeschränkt.

  • Rechnungen werden manuell per Zahlungseingang beglichen.

  • Zahlungen können als internationale SWIFT-/Drittstaaten-Überweisung eingehen.


Vorgehen

  1. Aktivieren Sie in Ihrer Veranstaltung die Zahlungsart Überweisung, wenn Zahlungen per Banküberweisung ermöglicht werden sollen.

  2. Prüfen Sie, ob die Zahlungsart Überweisung auf bestimmte EU-Länder eingeschränkt ist, oder eingeschränkt werden soll.

  3. Beachten Sie: Ist keine Ländereinschränkung gesetzt, können auch Zahlungen aus dem Ausland eingehen.

  4. Informieren Sie Teilnehmende bei Bedarf darüber, dass der vollständige Rechnungsbetrag bei Ihnen eingehen muss.

  5. Weisen Sie darauf hin, dass bei internationalen SWIFT-/Drittstaaten-Überweisungen möglichst die Gebührenoption „OUR“ verwendet werden soll.

  6. Berücksichtigen Sie, dass trotz der Option „OUR“ zusätzliche Abzüge durch Korrespondenz- oder Empfängerbanken möglich sind.

  7. Prüfen Sie bei Zahlungseingang, ob der vollständige Rechnungsbetrag eingegangen ist.

  8. Verbuchen Sie den tatsächlich eingegangenen Betrag auf der Rechnung.

  9. Behandeln Sie einen verbleibenden Differenzbetrag weiterhin als offen.


Hinweise

  • Zahlungen aus dem Ausland sind immer möglich, wenn die Zahlungsart Überweisung nicht auf bestimmte EU-Länder eingeschränkt ist.

  • Etwaige Bankgebühren, Wechselkurskosten oder Abzüge durch zwischengeschaltete Banken gehen zulasten des Zahlenden.

  • Bei internationalen SWIFT-/Drittstaaten-Überweisungen kann die Gebührenoption „OUR“ sinnvoll sein.

  • Die Auswahl von „OUR“ verhindert zusätzliche Abzüge durch Korrespondenz- oder Empfängerbanken nicht in jedem Fall.

  • Auf bankseitige Abzüge hat Converia keinen Einfluss.

  • Geht ein geringerer Betrag ein, wird dieser Betrag auf die Rechnung verbucht. Die offene Differenz bleibt bestehen.


FAQs

Wann sind Zahlungen aus dem Ausland möglich?

Zahlungen aus dem Ausland sind möglich, wenn die Zahlungsart Überweisung aktiviert und nicht auf ein oder mehrere EU-Länder eingeschränkt ist.

Warum bleibt eine Rechnung trotz Überweisung offen?

Eine Rechnung bleibt offen, wenn aufgrund von Bankgebühren, Wechselkurskosten oder Abzügen durch zwischengeschaltete Banken nicht der vollständige Rechnungsbetrag eingegangen ist.

Was sollten Veranstalter:innen Teilnehmenden bei Auslandsüberweisungen mitteilen?

Teilnehmende sollten darauf hingewiesen werden, dass der vollständige Rechnungsbetrag eingehen muss und bei internationalen SWIFT-/Drittstaaten-Überweisungen möglichst die Gebührenoption „OUR“ gewählt werden soll.

Reicht die Gebührenoption „OUR“ immer aus?

Nein. Trotz der Option „OUR“ können in Einzelfällen zusätzliche Gebühren durch Korrespondenz- oder Empfängerbanken anfallen.

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