Zum Hauptinhalt springen

Converia Pay: Testbuchungen – Kennzeichnung, Storno und Gebühren

Dieser Artikel beschreibt, wie Veranstalter:innen/Organisator:innen Testbuchungen in Converia Pay korrekt kennzeichnen, stornieren und wann trotz Test Gebühren entstehen können.

Verfasst von André Tripp
Vor über einem Monat aktualisiert

Überblick

Testbuchungen werden nicht berechnet, wenn sie eindeutig als Test erkennbar sind. Damit Testbuchungen bei der Abrechnung identifiziert werden können, muss der Begriff „Test“ im Namen der Buchung enthalten sein (z.B. „Testmax Testmann“). Testbuchungen müssen zudem storniert und auf null gesetzt werden. Wenn im Rahmen einer Testbuchung eine Zahlung erfolgt, werden die vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt.


Voraussetzungen

  • Converia Pay ist beauftragt/aktiv.

  • Zugriff auf das Backoffice und Verwaltung → Anmeldung → Buchungen


Konfiguration / Vorgehen

  1. Legen Sie die Testbuchung an (Frontend/Backoffice).

  2. Stellen Sie sicher, dass im Namen der Buchung der Begriff „Test“ enthalten ist (z.B. „Testmax Testmann“).

  3. Stornieren Sie die Testbuchung, indem Sie die Rechnung stornieren.

  4. Prüfen Sie die Stornierungsgebühr und ändern diese auf 0.

  5. Prüfen Sie, ob im Rahmen der Testbuchung eine Zahlung erfolgt ist.

  6. Wenn eine Zahlung erfolgt ist: Berücksichtigen Sie, dass für die vertraglich vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt werden.


Hinweise

  • Die Kennzeichnung „Test“ ist erforderlich, damit Testbuchungen bei der Abrechnung als Test erkannt werden können.

  • Testbuchungen müssen vollständig storniert werden.


FAQs

Werden Testbuchungen berechnet?

Testbuchungen werden nicht berechnet, wenn sie als Test identifizierbar sind (Begriff „Test“ im Namen) und korrekt beendet werden (Storno und Nullsetzung).

Warum muss „Test“ im Namen stehen?

Damit Testbuchungen bei der Abrechnung eindeutig identifiziert werden können.

Wann fallen trotz Testbuchung Gebühren an?

Wenn im Rahmen der Testbuchung eine Zahlung erfolgt, werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt.

Hat dies deine Frage beantwortet?