Überblick
Testbuchungen werden nicht berechnet, wenn sie eindeutig als Test erkennbar sind. Damit Testbuchungen bei der Abrechnung identifiziert werden können, muss der Begriff „Test“ im Namen der Buchung enthalten sein (z.B. „Testmax Testmann“). Testbuchungen müssen zudem storniert und auf null gesetzt werden. Wenn im Rahmen einer Testbuchung eine Zahlung erfolgt, werden die vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt.
Voraussetzungen
Converia Pay ist beauftragt/aktiv.
Zugriff auf das Backoffice und Verwaltung → Anmeldung → Buchungen
Konfiguration / Vorgehen
Legen Sie die Testbuchung an (Frontend/Backoffice).
Stellen Sie sicher, dass im Namen der Buchung der Begriff „Test“ enthalten ist (z.B. „Testmax Testmann“).
Stornieren Sie die Testbuchung, indem Sie die Rechnung stornieren.
Prüfen Sie die Stornierungsgebühr und ändern diese auf 0.
Prüfen Sie, ob im Rahmen der Testbuchung eine Zahlung erfolgt ist.
Wenn eine Zahlung erfolgt ist: Berücksichtigen Sie, dass für die vertraglich vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt werden.
Hinweise
Die Kennzeichnung „Test“ ist erforderlich, damit Testbuchungen bei der Abrechnung als Test erkannt werden können.
Testbuchungen müssen vollständig storniert werden.
FAQs
Werden Testbuchungen berechnet?
Testbuchungen werden nicht berechnet, wenn sie als Test identifizierbar sind (Begriff „Test“ im Namen) und korrekt beendet werden (Storno und Nullsetzung).
Warum muss „Test“ im Namen stehen?
Damit Testbuchungen bei der Abrechnung eindeutig identifiziert werden können.
Wann fallen trotz Testbuchung Gebühren an?
Wenn im Rahmen der Testbuchung eine Zahlung erfolgt, werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt.
