Zum Hauptinhalt springen

AGB hinterlegen und verlinken

So blenden Sie die AGB-Pflichtabfrage ein und verlinken AGB-Inhalte (Artikel oder externe Weiterleitung) korrekt in der Anmeldung.

André Tripp avatar
Verfasst von André Tripp
Vor über einem Monat aktualisiert

Überblick

Die AGB-Pflichtabfrage wird im letzten Schritt der Teilnahmeanmeldung angezeigt – kurz vor dem verbindlichen Abschluss der Buchung. Dazu benötigen Sie eine aktivierte Pflichtabfrage sowie ein Link-Ziel in der Seitenstruktur.


Voraussetzungen

  • Zugriff auf Konfiguration → Anmeldung → Konfiguration

  • Zugriff auf CMS → Navigation → Seitenstruktur

  • Zugriff auf CMS → Navigation → Artikel

  • AGB-Inhalt als Text (für einen Artikel) oder als externe URL/Dokument.


Konfiguration / Vorgehen

1) Pflichtabfrage einblenden

  1. Navigieren Sie zu Konfiguration → Anmeldung → Konfiguration → Generelle Einstellungen.

  2. Blenden Sie die AGB-Pflichtabfrage ein (standardmäßig ist sie ausgeblendet).

  3. Speichern Sie die Änderung.

2) Link-Ziel in der Seitenstruktur anlegen

  1. Navigieren Sie zu CMS → Navigation → Seitenstruktur.

  2. Legen Sie einen Ordner an oder wählen Sie einen vorhandenen Ordner aus.

  3. Legen Sie im Ordner eine neue Seite an.

  4. Setzen Sie den Actionnamen auf terms_and_conditions, damit die Seite auch im Footer der Pflichtabfrage verlinkt wird.

  5. Wechseln Sie in den Tab Inhalt.

3) Inhalt auswählen (Artikel oder Weiterleitung)

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Bestehenden Artikel verknüpfen

  1. Klicken Sie auf Modul hinzufügen.

  2. Wählen Sie als Modultyp Artikel.

  3. Wählen Sie den gewünschten Artikel im Feld Modulinhalt aus.

Neuen Artikel erstellen

  1. Navigieren Sie zu CMS → Navigation → Artikel.

  2. Wählen Sie die passende Artikelkategorie (entspricht in der Regel dem Konferenznamen).

  3. Klicken Sie auf Eintrag hinzufügen und wählen Sie das passende Element (in der Regel ein Rich-Text-Element).

  4. Pflegen Sie die Tabs für die aktiven Sprachen.

  5. Nutzen Sie den Tab Standard als Fallback, falls in einer aktiven Sprache kein Inhalt gepflegt ist.

Achtung: Auch ein Leerzeichen gilt bereits als Inhalt.

Tipp: Wenn Sie viele Inhalte als Artikel planen, strukturieren Sie diese über zusätzliche (Unter-)Kategorien/Ordner.


Hinweise

  • Prüfen Sie nach dem Speichern im Frontend, ob die AGB-Verlinkung im letzten Schritt der Anmeldung korrekt angezeigt wird.

Hat dies deine Frage beantwortet?