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Pflichtangaben bereitstellen (AGB, Impressum, Datenschutzhinweis)

Kurzanleitung zum Anlegen und Verlinken von AGB, Datenschutzhinweis und Impressum in Converia.

Felix Schueler avatar
Verfasst von Felix Schueler
Vor über einem Monat aktualisiert

Überblick

Für rechtliche Pflichtangaben müssen Sie in Converia in der Regel zwei Dinge sicherstellen:

  1. Die Pflichtabfrage ist eingeblendet (je nach Bereich).

  2. Es gibt ein verlinkbares Ziel (Seitenstruktur) und einen Inhalt (Artikel oder Weiterleitung).


Voraussetzungen

  • Zugriff auf Konfiguration → Grundeinstellungen → Konfiguration

  • Ggf. vorhandene Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum) oder Links/Dokumente, auf die Sie weiterleiten möchten.


Konfiguration / Vorgehen

Nutzen Sie je Thema die passende Kurzanleitung:

  • AGB hinterlegen und verlinken

  • Datenschutzhinweis hinterlegen und verlinken

  • Impressum erstellen und verlinken


Hinweise

  • Für ausführlichere Informationen zu Seitenstruktur und Artikeln nutzen Sie die Artikel zur Converia-Webseite (Seitenstruktur/Artikel).

Achtung: In Deutschland gibt es klare rechtliche Vorgaben. Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung sind für die meisten Websites zwingend erforderlich. AGB sind nicht obligatorisch, aber sinnvoll und rechtlich nützlich, wenn Verträge mit Kunden geschlossen werden.

Diese rechtlichen Anforderungen an ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im gesamten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) weitgehend vergleichbar, wenn auch mit einigen länderspezifischen Unterschieden.

Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede, empfehlen wir Ihnen, sich eigenverantwortlich über die jeweils geltenden Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Website den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


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