Überblick
Mit Converia Pay stellen Sie Teilnehmenden beim Ticketkauf verschiedene Zahlungsarten bereit (Banküberweisung, Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay). Die technische Zahlungsabwicklung übernimmt im Hintergrund die secupay AG als BaFin-zertifizierter Zahlungsdienstleister. Ihre vereinnahmten Gelder werden treuhänderisch auf separaten Konten verwahrt und in regelmäßigen Abständen vollständig an Sie ausgeschüttet.
Rechtlicher Hintergrund: Die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldbeträgen ist grundsätzlich ein Finanztransfergeschäft und erfordert eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG, § 1). Converia nutzt hierfür secupay als entsprechend zertifizierten Partner.
Voraussetzungen
Sie schließen mit Converia einen Vertrag für die Dienstleistungen rund um Converia Pay.
Sie unterzeichnen die Servicevereinbarung mit der secupay AG (wird Ihnen von Converia vorbereitet zugesendet).
Je nach Rechtsform stellen Sie zusätzliche Informationen und Nachweise bereit (siehe „Welche Dokumente werden benötigt?“).
Eine persönliche Identifizierung (KYC) des wirtschaftlich Berechtigten ist erforderlich (durch secupay initiiert).
Konfiguration / Vorgehen
Servicevereinbarung anfordern/erhalten
Sie erhalten von Converia eine vorbereitete Servicevereinbarung für secupay.Servicevereinbarung ausfüllen und unterzeichnen
Senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung an Converia zurück.Zusatzinformationen und Dokumente bereitstellen
Stellen Sie – abhängig von Ihrer Rechtsform – die benötigten Angaben und Nachweise bereit. Converia leitet diese zusammen mit der Servicevereinbarung an secupay weiter.Account-Eröffnung durch secupay starten lassen
Converia reicht Ihre Unterlagen bei secupay ein und veranlasst damit die Eröffnung Ihres secupay-Accounts.KYC durchführen (persönliche Identifizierung)
secupay kontaktiert Sie zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. In der Regel erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Online-Identifizierung (z.B. über Post-Ident).Prüfung durch secupay abwarten
Nach erfolgreicher Prüfung aller Daten informiert secupay Converia.Converia Pay in der Plattform einrichten lassen
Nach der Freigabe richtet Converia Converia Pay in Ihrer Veranstaltung ein. Danach können Sie die Teilnehmeranmeldung inkl. Zahlungsmanagement freigeben.
Hinweise
Converia unterstützt Sie weiterhin beim Zahlungsmanagement (z.B. vertragliche Abwicklung mit secupay, Import der Zahlungen ins System, Stornierungen und Rückbuchungen auf Ihre Weisung sowie Endabrechnung von Geldern und Gebühren).
Alle eingenommenen Gelder bleiben vollständig in Ihrem Besitz; die Verwahrung erfolgt treuhänderisch über secupay auf separaten Konten.
Auszahlungen:
secupay schüttet am ersten Werktag des Folgemonats alle bis dahin eingegangenen Zahlungen an Sie aus – brutto, ohne Gebührenabzug. Eine steuerliche Bewertung erfolgt dabei nicht.
Kreditkartenzahlungen werden in der Regel mit 2–4 Wochen Verzögerung verbucht. Daher werden Beträge möglicherweise erst bei der darauffolgenden Auszahlung berücksichtigt.
Sollte das noch nicht ausgezahlte Umsatzguthaben für eine Erstattung nicht ausreichen, fordert SecuPay den Differenzbetrag von Ihnen an. Die Erstattung wird nach Eingang Ihrer Überweisung ausgeführt.
FAQs
Was ist für Converia Pay vertraglich nötig?
Sie schließen mit Converia einen Vertrag für Dienstleistungen rund um Converia Pay. Zusätzlich unterzeichnen Sie eine von Converia vorbereitete Servicevereinbarung mit der secupay AG und stellen – je nach Rechtsform – weitere Informationen bereit. Converia reicht alles bei secupay ein und eröffnet damit Ihren Account. secupay führt anschließend die persönliche Identifizierung durch; nach erfolgreicher Prüfung kann Converia Pay in der Plattform eingerichtet werden.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Das hängt von Ihrer Rechtsform ab. Dafür gibt es ein Formblatt, das je Rechtsform die relevanten Informationen bereitstellt. Bei großen Organisationen können berechtigte Personen über öffentliche Nennung im Organigram und Vollmachten zur Unterzeichnung und Identifizierung autorisiert werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Das ist abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Einrichtung. Es gibt ein Formblatt, das die benötigten Nachweise nach Rechtsform auflistet. Converia nimmt die Dokumente entgegen und leitet sie an secupay weiter.
Wie findet die persönliche Identifizierung statt (KYC)?
Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist ein vorgeschriebener Schritt nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie wird durch secupay gestartet und kann z.B. online über ein Post-Ident-Verfahren erfolgen (typisch: E-Mail mit Link, Identifizierung per App).
Ist die Zahlungsabwicklung über die secupay AG sicher?
secupay unterzieht sich regelmäßig Prüfungen nach PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) und hat diese Prüfungen erfolgreich bestanden. Genannt ist eine PCI-DSS-Zertifizierung Level 1.
Ist die secupay AG aus Sicht des Datenschutzes ein Auftragsverarbeiter?
secupay führt die Zahlungsabwicklung als eigener Verantwortlicher durch – nicht als Auftragsverarbeiter des Veranstalters und nicht als Unterauftragsverarbeiter von Converia. Eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist daher nicht erforderlich. Es wird empfohlen, in den Datenschutzbestimmungen der Veranstaltung auf die Zahlungsabwicklung mit secupay hinzuweisen.
Wie können Zahlungen per PayPal ermöglicht werden?
Für PayPal ist ein eigener PayPal-Geschäftsaccount auf Ihrer Seite erforderlich. PayPal-Zahlungen gehen direkt auf Ihr PayPal-Konto ein und laufen nicht über die regulären Auszahlungen. Converia unterstützt Sie bei der technischen Einbindung Ihres PayPal-Accounts in den Zahlungsprozess.
Wie kann ich Einnahmen intern nach Steuerlogik trennen (z.B. steuerfrei vs. steuerpflichtig)?
Da secupay brutto auszahlt und keine steuerliche Betrachtung vornimmt, können Sie z.B. die eingegangenen Gelder intern zunächst auf ein neutrales Geldtransitkonto buchen und anschließend anhand einer Liste (erweiterte Statistik im Converia Backoffice) in steuerfrei/steuerpflichtig aufteilen und auf die entsprechenden „Steuertöpfe“ verbuchen.
Kann ich Converia Pay (secupay) auch nutzen, wenn mein Unternehmen außerhalb der EU sitzt (z.B. Schweiz oder USA)?
Nein. Die secupay AG akzeptiert Händler:innen aktuell nur aus einer definierten Länderliste (https://euclid.eba.europa.eu/register/pir/search). Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, den USA oder anderen Drittstaaten außerhalb der EU können derzeit nicht als Vertragspartner:innen aufgenommen werden (Stand 11/2025).
In welcher Währung erfolgen Auszahlungen und welche Kontovoraussetzung gilt?
Auszahlungen sind aktuell in Euro (EUR) möglich. Damit die Auszahlung automatisiert erfolgen kann, benötigt der Händler ein Bankkonto, das in Euro (EUR) geführt wird.
